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Misteltherapie bei malignen Tumorerkrankungen
(bearbeitet zuletzt 15.4.2026)
(von H.Gehlig)
Mistel-Präparate als Injektionstherapie bei Krebserkrankungen werden seit mehr als 100 Jahren im Rahmen der Anthroposophisch erweiteten Medizin angewandt.
In der Homöopathie/Phythotherapie als Einnehme-Präparat ist Mistel dagegen ein Herz-Kreislauf-unterstützendes Präparat.
Aufgrund der Einstufung als immun-modulatorische Therapie wird sie seit vielen Jahren auch als Unterstützung bei Immunschwächen anderer Art verwendet.
Die Erkrankungen bei malignen Veränderungen sind als „Immun-Fehlleistung“ auf dem Gebiet von „Erkrankungen mit Zellveränderungen, die in absehbarer Zeit zu Tumorwachstum führen können“ einstufbar. Wenn Krebs entsteht, ist das Erkennen solcher feiner Veränderungen der Gewebequalität gestört. Spontanheilungen bei Krebserkrankungen zeigen, daß trotzdem die Möglichkeit zur Heilung (selten sogar ohne Therapie von außen !) im eigenen erkrankten Leib verborgen existiert. Wesentliche Lebensstil-Verbesserungen können diese manchmal „freilegen" (quasi wie durch Wegfall von „Blockaden").
Im homöopathischen Rahmen (mittel- bis hochpotenziert) kann Misteltherapie ggfs zur Regulierung von Immun-Überaktivitäten eingesetzt werden.
Insofern werden bei Leukämien eher zart-dosierte Mistelpräparate (in den homöopathisch weiterverarbeitetenen Stärken oder nur sporadisch etwas stärker) eingesetzt, um die Bildung von weißen Blutzellen nicht überzustimulieren, sondern eher die immunmodulierenden Anteile der Mistel zur Wirkung kommen zu lassen.
Tumorerkrankungs-assoziierte Begleit-Erkrankungen wie z.B. Fatigue können ebenfalls positiv auf Mistelinjektionspräparate reagieren.
Gegenüber dem „Erkennen“ von „eindeutiger Fremd-Wesen-Anwesenheit“ (Bakterien, Viren, Eiweiße oder Substanzen mit Ursprung außerhalb des eigenen Organismus) ist die Wahrnehmung von zu maligner Transformation führenden „Abweichungen von der Normalität“ eine sehr differenzierte Leistung der Immunlage (eigentlich gehört die „veränderte“ Gewebe-Qualität ja trotzdem noch zur EIGENEN Wesenheit), die leichter „unterschwellig“ abläuft und insofern „ignoriert“ oder „toleriert“ werden kann, als eine Infektion mit Fremd-Wesenheit oder der Einbringung von „Fremd-Wesenheit“ durch Organtransplantation oder Verunreinigung.
Bei einer solchen tumorerkrankungs-bedingten Immun-Lethargie kann Mistel ggfs. "aktivieren/sensibilisieren".
Bei Infektionen/Verunreinigungs-Bekämpfungen sind andere immununterstützende Therapien erforderlich.
Da die Mistel-Wirkstoffe zumeist Eiweiße sind, würden sie durch die Magensäure zerstört (denaturiert). Daher ist die Behandlung mit Mistelpräparaten seit der ersten Entwicklung durch Rudolf Steiner ca. 1920 als Injektions-Behandlung konzipiert. Als Alternative käme allenfalls eine „sublinguale“ Anwendung mit Aufnahme über die Mundschleimhaut in Frage, bei der die Magensäure nicht erreicht wird / zur Wirkung kommt. (Dies wurde von einem bereits verstorbenen Arzt in Vaihingen/Enz propagiert, der einen eigenen Mistel-Anbau-Garten betrieb). Dabei ist die Aufnahme der Mistel-Wirksubstanzen aber weniger sicher/kalkulierbar.
Wenn aber lediglich ein Teil einer Mistelampulle gespritzt werden soll, kann der Rest der Ampulle noch sublingual verabreicht werden.
Je nach Mistel-Wirtsbaum unterscheiden sich die Mistel-Inhaltsstoffe in ihrer Komposition. Daher gibt es Erfahrungswerte und Vorstellungen zur Wirtsbaum-Auswahl bei den unterschiedlichen Tumor-Erkrankungen.
Über eine Mischung von „Winter-Extrakt“ und „Sommer-Extrakt“ im pharmazeutischen Herstellungsprozeß werden unterschiedliche (jahreszeitliche) Kräfte-Betonungen in der Mistel ausgeglichen. Dies wird je nach Hersteller auf etwas unterschiedliche Weise realisiert.
Erstattungsfähigkeit trotz nicht-bestehender Rezeptpflicht
Im Rahmen der Arzneimittel-Richtlinien seit 2004 (damals Ausschluß der Kassenerstattungspflicht für verordnete nicht-rezeptpflichtige Medikamente) wurde die Mistel-Injektionsbehandlung als „Ausnahmediagnose“ im Rahmen „palliativer“ Tumor-Therapie-Situationen aufgeführt, da die Verbesserung der Lebensqualität bei („nicht kurierbaren" = palliativen) Tumorerkrankungen unter Mistel-Injektions-Therapie nicht abgestritten werden konnte.
Desweiteren gibt es Erstattungsmöglichkeiten durch die Aufführung anderer nicht-rezeptpflichtiger Standard-Therapeutika für Situationen wie Bestrahlungstherapie oder Chemotherapie oder dem Vorliegen von Nebenwirkungen erforderlicher rezeptpflichtiger Medikamente.
Dadurch sind Mistelpräparate und dazugehörige „typische Begleitpräparate" auf Kassenrezept im Rahmen dieser „Ausnahmediagnosen" verordnungsfähig. Dies gilt auch für Privatversicherungen, insbesondere bei „Beihilfefähigkeit", bei der ein entsprechendes Formular-Equipement existiert. Ohne Beihilfe-Berechtigung empfehle ich, die Privat-Krankenkasse auf Erstattungsmöglichkeit bei gesetzlichen Krankenkassen hinzuweisen und die Erwartung zu äußern, nicht schlechter gestellt sein zu wollen. Dies führt jedoch oft dazu, daß sich die Privat-Krankenkasse auf die Erstattung der Mistel-Ampullen-Präparate beschränkt. Für die Beihilfe sind auch "zwingend" dazugehörige Begleitmedikamente beantragbar.
Bei auf Mistelinjektions-Therapie ansprechbaren Begleit- oder Folge-Erkrankungen einer malignen Tumorerkrankung oder zur Behandlung von Nebenwirkungen dabei erforderlicher schulmedizinischer Behandlungen können Mistelpräparate oder andere dafür typische Präparate unter Gleichstellungs-Gesichtspunkten der „Besonderen Therapierichtungen“ erstattet werden. Dafür muss allerdings der behandelnde Arzt diese Begründung unterstützen und ggfs. aktiv vertreten.
Je nach Krankenkasse wird die Verordnung oder Begründung durch einen „Vertragsarzt“ (=Kassenarzt) vorausgesetzt – dies wäre aber ggfs vom Patienten mit der Krankenkasse verhandelbar.
Prinzipien und Stufen der Mistel-Injektions-Therapie:
1) Entscheidung zur Wirtsbaum-Wahl aufgrund Tumor-Art und -Ort
2) Reaktionsdosis-Findung
3) Erarbeitung eines Dosis- und/oder Zeit-Rhythmus
Ein Zeit- und Dosis-Rhythmus macht m.E. die Behandlung für den Organismus „interessanter“, da öfter „nicht erwartete“ Veränderungen stattfinden. Das kann die Reaktivität verbessern und Gewöhnung verringern.
Ich bezeichne dies vergleichsweise wie den Unterschied zwischen einer Lärmbelastung durch sture „rein-taktmäßig“ strukturierte „Musik“ im Vergleich zu echtem "lebendigem" Rhythmus (kaum strukturierter Beat-Bass gegenüber afrikanischem Trommel-Rhythmus... _ bei gleicher Geräuschbelastung ist ersterer „nervtötend“ und zweiterer „aktivierend“).
"Studieren Sie Rhythmen - Rhythmus trägt Leben" ( Rudolf Steiner im Gespräch zu Dr. Hauschka)
Oder: wenn eine Glocke schwingen soll, ziehe man nicht an deren Seil ständig, sondern rhythmisch immer dann, wenn die Glocke Einem dies nahelegt... (Glocke = Immunsystem ?). Und wenn die "Glocke" erstmal schwingend tönt, muss man auch nicht bei JEDEM Schwingen am Seil ziehen - da kann man durchaus einige Male schauen, wie die Glocke weiter-schwingt und irgendwann wieder unterstützen, wenn das Schwingen weniger wird. Und ein freudig gestimmter Glöckner ist da wirkmächtiger als ein trübsinniger...
3a) Begleit-Stoffwechsel-Entlastung durch Unterstützung z.B. Leber/Niere)
3b) Immun-Entlastung durch Behandlung anderer Erkrankungen (Kräfte-Verlust-Situationen verringern)
4) Pausen oder Intensivierungen abhängig von Reaktionslage und Verlauf der Erkrankung
5) Bei Abschwächung der Reaktionslage (z.B. durch Gewöhnung oder veränderte Krankheits-Belastung):
Dosis-Intensivierung oder Wirtsbaum-Wechsel...
Eine Dosis-Intensivierung kann auch durch Infusionen erzeugt werden – dies wäre aber „off-label“, d.h. in der Gebrauchsinformation/Zulassung nicht vorgesehen, erfolgt ggfs. in der ausschließlichen Verantwortung des Arztes.
In manchen Krankenhäusern wird dies auch mit „Hperthermie“ kombiniert.
6) bei als „überstanden/geheilt angesehener“ maligner Tumorerkrankung:
Wiederaufgreifen einer Mistel-Injektions-Behandlung bei Schwächungen der Immun-Reaktivität (z.B. andere/zusätzliche/neue Krankheitsbelastungen, übermäßiger emotionaler oder physischer Streß, Lebens-Rhythmus-Qualitätsverluste)
Probleme bei Mistel-Injektions-Therapie:
- Allergie-Entwicklung oder allergie-artige Symptome bei Überdosierung / zu schneller oder heftiger Dosis-Steigerung
- übermäßige (zu intensive/zulange-andauernde/zu sehr ausgebreitete) Reizung im Bereich der Injektion
Selbst-Injektion oder „machen lassen“?
Jeder Diabetiker lernt die „Selbst-Injektion von Insulin“ in kürzester Zeit. Insofern kann auch Jemand im Rahmen einer Krebserkrankung dies lernen, Mistelpräparate selbst zu injizieren. In seltenen Fällen gibt es reale Hinderungsgründe, so daß Pflegedienste für die Injektionen in Anspruch genommen werden können (Verordnung vom Vertragsarzt bei Kassenpatienten). Allerdings ist dann die Wahl des Injektions-Zeitpunktes nicht die eigene Entscheidung.
Technik der Selbst-Injektion:
Öffnen der Ampulle:
Am Ampullenhals ist diese „vorgeritzt“, dort ist am Hals der Ampulle ein roter Punkt aufgedruckt. Mit dem Fingernagel kann man diese „Ritzung“ fühlen. Hier wird der Ampullen-Hals zur Gegenseite „weggeknickt“. Ein Papiertaschentuch oder Küchenpapier zwischen Fingern und Ampulle verhindert Verletzungsgefahr.
Eine Verletzungsgefahr kann auch vermieden werden, wenn man Ampullenhals und Ampulle beim Aufbrechen „voneinander weg-bewegt“ – was bei „Abrollen der Fingermittelglieder“ aneinander automatisch erfolgt (bitte üben !!)
Aufziehen des Inhaltes der Ampulle in die Spritze:
- Hier empfehle ich das „Aufziehen bei liegender Ampulle", um die Hände auf der Unterlage abstützen zu können (Vermeidung von Zittern) – dadurch kann man durch Führen der Spritze mit beiden aufgelegten Händen die Nadelspitze viel feiner bewegen (in die Ampullen-Öffnung hineinführen) und – wenn man diese nicht auf dem Boden der Ampulle „zum Angelhaken umbiegt“ - braucht man die Nadel vor dem Injizieren nicht wechseln (Einsparung eines zusätzlichen Arbeits-Schrittes...)
- Dies kann/soll/müsste geübt werden (mit einer Wasser-gefüllten „alten“ Ampulle, gebrauchter Spritze und Kanüle...), Injizieren übt man dann aber nur an einer Kiwi oder an einer Mandarine mit dünner Schale oder an einem Papier-Knüddel...
- Einhand-Bedienung der Spritze üben !! Dazu hält man den Stempel zwischen Daumen und Mittelfinger fest und bewegt den Spritzenkörper mit dem Zeigefinger durch Druck oder Zug an einem der beiden "Greif-Ansätze" am Ende der Spritze. Wer das erlernt hat, braucht die Spritze beim Aufziehen der Ampulle mit der anderen Hand nur „führen" und kaum „festhalten".
Injektions-Technik:
Ich benutze eine 20mm lange und 0,4mm dicke Kanüle sowohl zum Aufziehen des Ampullen-Inhaltes als auch zum Injizieren.
Das Unterhautgewebe wird mit der freien Hand leicht „wellenförmig“ verdickt.
Winkel der Kanüle zur Haut-Oberfläche: etwa 30° - bei normalem Unterhaut-Fettgewebe Einstechen „bis zum Anschlag“ „mit etwas Schwung !“ zwischen den die „Welle“ erzeugenden Fingern, dabei landet die Nadelspitze etwa 1cm unter der Haut-Oberfläche (wer zu flach spritzt, verstärkt ggfs. die örtliche Reaktion).
Durch den „Schwung“ tut es auch zumeist gar nicht weh...
Vor der Injektion „Aspirieren“ (also den Spritzen-Stempel etwas herausziehen - evtl vergrößert sich dabei ein im Kanülenansatz vorhandenes Luftbläschen - dafür wäre Übung in Einhandbedienung der Spritze hilfreich...), um zu prüfen, daß kein Blut im Kanülenansatz erscheint (falls doch: Kanüle 1/2cm zurückziehen, etwas in andere Richtung wieder vorschieben, dann sollte kein Blut mehr aspiriert werden können und die Injektion kann erfolgen) – Eine versehentliche intrakapilläre/intravenöse Injektion wird dadurch vermieden.
Nach-Injektions-Maßnahme:
Mit Tupfer oder einem Teil eines unbenutzten Papiertaschentuches oder zusammengefaltetem Küchenpapier ohne Druck die Injektionsstelle abdecken, die Kanüle herausziehen und dann sanft (ohne zu reiben!) auf die Injektionsstelle für einige Sekunden drücken (Vermeidung von Bluterguss, Unterstützen der Verteilung im Gewebe).
Wer „reibt“, regt aber die Kapillaren zur Erweiterung an, was Blutung/Bluterguss verstärken oder auslösen kann. (Nicht Jeder kann Solches als „unfreiwillige Eigenblut-Therapie“ freundlich ansehen...)
Ein Pflaster zur Abdeckung der Injektionsstelle ist dann zumeist nicht mehr erforderlich.
Der Injektions-Zeitpunkt
zur Unterstützung der tageszeitlichen Temperatur-Variation, die von frühmorgens bis spätnachmittags beim Gesunden ohne schwere körperliche Aktivität um etwa 0,5° ansteigt:
Injektion möglichst frühmorgens oder spätabends (also beim Zubettgehen oder kurz nach dem Aufstehen)
Örtliche Reaktivität (erwünscht):
Rötung/Schwellung und evtl. Juckreiz an der Injektionsstelle vorübergehender Natur (1-3 Tage) üblicherweise am Folge-Tag sind erwünscht und können bis zu Handtellergröße als positive Reaktionslage angesehen werden, sollen aber nicht wirklich „stressen“, es sollte auch nicht nach JEDER Injektion eine derartige Reaktion auftreten...
(Eine Rötung/Schwellung direkt nach der Injektion ist keine „erwünschte“ immunologische Reaktion, sondern eine vegetativ-nervlich induzierte Gefäß-Beeinflussung, die sich nach kurzer Zeit wieder auflösen sollte und ignoriert werden kann.)
Allgemeine Reaktivität (erwünscht):
- Erhöhung der Körper-Temperatur-Lage ohne Erzeugung von Fieber-Gefühl
- Aufhebung einer Tumor-Erkrankungs-typischen „Temperatur-Rhythmus-Starre“
- Verbesserung der Initiativkraft und Energie-Verfügbarkeit
Übermäßige (unerwünschte) Reaktivität:
- Hautausschlags-Situationen an anderen Stellen als in der Nähe der Injektion
Dies ggfs als urtikarielle („Nesselsucht“) oder „flush-artige“ Reaktion (mit oder ohne Kreislaufreaktion - diese meist tachykard)
- Übermäßig starke oder ungewöhlich langanhaltende Reaktion
- Kreislaufprobleme nach der Injektion oder vergleichbare Probleme
Kontrolle der Tagestemperatur-Variation:
erfordert eine gut durchdachte Strategie, um die recht geringen
Temperatur-Variationen zuverlässig messend einschätzen zu können.
Dazu weiter unten eigenständige Erläuterung (geplant...).
Blutwerte-Kontrollen:
...abhängig von der Art der Tumor-Erkrankung und weiteren Erkrankungen,
Die „Absolut-Zahl“ der Lymphozyten gilt jedoch als ein Kriterum für die Immunaktivität – dafür wird ein sog. „großes Blutbild“ benötigt (mit Differential-Blutbild).
Zur Bedeutung der Lymphozyten in der Krebsabwehr gab es 3/2026 sogar einen Bericht in der "Epoch Times" (einen Ausdruck könnte ich vermitteln...)
Mistel-Plan ?
Als „Organisationshilfe“ habe ich mir nach früheren Versuchen mit Wochendosierungsplänen für "normale" Medikamente einen „Mistelplan“ erarbeitet, der allerdings keine zwingende Handhabung darstellt/vorgibt. Dieser kann allerdings auch die Information bei Fachärzten oder bei Hausarzt/HA-wechsel unterstützen.
Bei Schwierigkeiten in der Ausführung dürfen die Tages-/Wochen-Planungen aber durchaus verändert/verschoben werden.
Wer verreisen will, kann auch Pausenwochen in den Reise-Zeitraum verschieben.
Eine Zeit-Rhythmus-Betonung erzeuge ich gerne durch Verwendung der Tage 1-2-4 oder 1-3-4 oder 2-3-5 oder 2-4-5 im Wochen-Ablauf (dadurch entstehen 3 unterschiedliche „Abstände“ zwischen den Injektionen - und man hat trotzdem „feste" Injektions-Tage...). Ob das Wochenende dabei einbezogen wird oder „frei bleibt“ ist persönliche Entscheidung.
Dazu wechsele ich gerne die Ampullenstärken zwischen „zart“ und „kräftiger“ (letztere ggfs mit Beimischung zur „Substanz-Stärken-Abmilderung“ bei kräftig reagierenden Mistelstärken).
Bei der "Reaktionsdosis-Findung" wird eine langsam ansteigende Dosis-Verstärkung geplant, um bei deutlicher Reaktivität nicht weiter zu steigern. Das langsame Steigern der Mistelsustanz-Menge kann mit halben/ganzen/doppelten Ampullen mit oder ohne Beimischung erreicht werden, um dann die stärkere Ampullen-Dosierung zu testen. (Die Dosis-Sprünge sind zumeist 1:10, bei Iscucin 1:20...)
Als „Basis-Einheit“ des Behandlungs-Ablaufes verwende ich gerne eine 4-Wochen-Injektionsphase mit nachfolgend kurzer Pause – nach einer weiteren 4-Wochen-Injektionsphase dann eine etwas längere Pause.
Diese „längere Pause“ wäre bei günstigem Nachbehandlungs-Verlauf der Tumorerkrankung mit der Zeit ausdehnbar (Faustregel bei gutem Nachsorge-Verlauf kann sein: 5 Jahre nach der Primärbehandlung „Gleichstand“ der Therapie- und Pausenzeiten).
Bei guter Immun-Reaktivität (z.B. erkennbar aus „großem Blutbild“, weiteren Stoffwechsel-Normalitäten, Interleukin-2-Rezeptor, Körperwärme-Status) auch Mistel-Dosis-Reduktion möglich.
Mistel-Ampullen im Kühlschrank?
Aufgrund der Arzneimittel-Gesetzgebung müssen die Hersteller bis zum „Ablaufdatum“ die uneingeschränkte Wirksamkeit der Präparate garantieren/nachweisen. Dies ist bei Mistelpräparaten ohne Verwendung von Kühlschrank-Lagerung nicht zu erreichen.
Für kurzfristig zu verbrauchende Mistelampullen bei normaltemperierter Lagerung kann dies für bis zu 3 Wochen vernachlässigt werden, insbesondere bei stärker verdünnten Mistelampullen-Stärken... Daher kann der Versand generell ungekühlt erfolgen.
Intensivere Warm-Lagerung aber vermeiden! (Sommer-Temperaturen, im PKW bei Sonne, über den Luft-Austritten des Kühlschrankes...)
Bei hömöopathischer Weiter-Verarbeitung zu mittleren Potenzierungen bis zu Hochpotenzen (D10/D20/D30, fraglich auch bei D6) ist keine Kühlschrank-Lagerung dieser Mistelpräparate notwendig, sie sollten aber auch nicht „betont warmgelagert“ werden.
Vor der Injektion sollte die Ampulle dann etwa auf Raumtemperatur kommen (ggfs. unterstützt durch Halten in der Hand für einige Minuten).
(Ich danke Herrn Dr. Eisenbraun - Fa. Abnoba - für ergänzende Hinweise und Durchsicht dieser Datei)
Individuelle (!) Impfberatung
(bearbeitet zuletzt 27.3.2026)
(von H.Gehlig)
Die Entscheidung zu einer Impfung
Wenn ein Mensch sich Gefahren aussetzt, an einer durch Bakterien oder Viren verursachten Erkrankung zu erkranken, gibt es seit Jahrtausenden Methoden, diese Gefahr soweit abzumildern, daß dies überlebt werden kann - günstigenfalls sogar, daß eine Erkrankung vermieden werden kann. Historisch sind Pocken-Immunisierungen aus dem früheren China von vor mehreren tausend Jahren bekannt und wurden in der beginnenden Neuzeit "wiederentdeckt". Seit den Entdeckungen der Neuzeit haben sich Impfungen zu einem Prinzip entwickelt, das oft (und das könnte als überheblich empfunden werden) als die beste Entwicklung in der Medizin bezeichnet wird.
Eine Impfung geschieht in der Regel, ohne daß aktuell eine Erkrankung vorliegt. Daher sollten besonders strenge Anforderungen an den Impfstoff betr. Nebenwirkungs-Freiheit und Ausschluß schädigender Auswirkungen bestehen.
Bei Reisen oder aus beruflichen Gründen kann sich die Gefährdung, von einer Infektions-Erkrankung betroffen zu sein, deutlich verstärken. Nebenwirkungs-Freiheit kann aber prinzipiell nicht garantiert werden.
Daher wären die zu erwartenden Vorteile gegenüber den möglichen Gefährdungen durch eine Impfung immer abzuwägen. Die Frage ist allerdings, ob/wo man objektive Informationen zu Gefährdungen durch die Erkankungen oder zu Risiken der Impfung selbst bekommen kann.
Im Zweifel können zusätzliche Informationen klären, ob die zu fällende Entscheidung Zeit hat oder drängt...
Gesundheitliche Voraussetzung für eine Impfung
Eine Impfung ist immer eine Provokation für die Immunlage, so wie ein körperliches Training eine Provokation für Muskulatur und Herz/Kreislauf ist. Damit die Reaktion auf der Ebene der Immunitätsentwicklung "managebar" bleibt, sollte man bei einer Impfung immunologisch unbelastet sein. Aktuell bestehende Erkrankungs-Zeichen sollten zu kritischerer Bewertung der überlegten Impfung führen. Aber es gibt auch "Inkubationszeiten" einer Infektion, bei der ein zur Erkrankung führender Prozeß bereits angestoßen ist und innerhalb absehbarer Zeit zu einem Erkrankungs-Ausbruch führen könnte. Dies ist nicht immer abschätzbar.
Eine Impfung in eine Inkubationszeit einer bereits "angestoßenen" Erkrankung bedeutet "doppelte Aufgabe" für die Immunlage. Dabei kann diese überfordert werden (muss aber nicht...) - wodurch sich Risiken einer Impfung verstärken können.
Daher sollte vor jeder Impfung eine Untersuchung erfolgen, ob Krankheitszeichen bestehen oder drohen könnten. Im Zweifelsfalle ggfs die Entscheidung zur Impfung etwas verschieben, um eine ggfs bestehende Inkubationszeit unter Immun-stärkenden Maßnahmen ablaufen zu lassen (und: falls tatsächlich eine Erkrankung folgt, diese zu behandeln...)
Ob man bei bestehender Erkrankung trotzdem impfen darf oder will, kann nur individuell geklärt werden! Wielange es braucht, bis nach einer Erkrankung die Immun-Reaktivität wieder als "normal" eingeschätzt werden kann, ist individuell (zwei bis drei Wochen können als erwünscht bezeichnet werden).
Risiken einer Impfung...
...können Auswirkungen der Immunprovokation sein.
...können durch das Impf-Antigen selbst oder durch Hilfsstoffe (z.B. Adjuvantien/Wirkverstärker) ausgelöst werden. Auch Schutzmechanismen gegen zu rasches Unwirksam-werden des Impfstoffes können Risiken auslösen.
...können durch "Überforderungen" eines noch nicht genügend entwickelten Immunsystems entstehen.
...können durch Erkrankungen entstehen.
Aber woher bekommt man diesbezüglich sachgerechte Informationen?
Wiederholungs-Impfungen...
...werden normalerweise nach einem bestimmtem Zeitablauf empfohlen. Ob solche "Auffrischungen" bereits erforderlich sind, um eine "Schutzwirkung" zu verlängern, wird aber zumeist nicht individuell geklärt.
Antikörper-Bestimmungen können dabei helfen, diese Frage zu klären. Da allerdings eine Auffrisch-Impfung bei manchen Impfungen fast genausoviel kostet wie eine Antikörperbestimmung, ist letztere oft keine Kassenleistung.
Oft werden die Empfehlungen zu Auffrisch-Impfungen zeitlich so gesetzt, daß für die meisten Menschen/Situationen der bestehende Impf-Schutz noch nicht abgeklungen ist. Dieser kann individuell durchaus noch deutlich besser sein, als erwartet.
Wer Risiken durch die Impfung oder deren Begleit-Substanzen ("Wirkungsverstärker", "Überlistungs-Verpackungen" des Impfstoffes) befürchtet, kann oft durch Antikörper-Bestimmungen die Frage, ob ein Erkrankungsschutz noch besteht (und wie lange noch...), einstufen.
Reise-Impfungen...
sollten rechtzeitig vor einer Reise überlegt und ggfs geplant werden, um nicht eine Immunprovokation "übermäßiger Art" einzugehen, da der Zeitpunkt der Reise zur Eile drängt.
Impfunfähigkeit...
...ist selten absolut, gelegentlich aber subjektiv und relativ.
Ersteres ist schwer zu entscheiden - dies erfordert eine sehr umfängliche Kenntnis der gesundheitlichen Probleme des Patienten. Daher gilt es als schwer begründbar, eine Impfunfähigkeit zu bescheinigen, wenn man den betreffenden Menschen nicht schon länger kennt und dessen gesundheitliche Reaktionslage dabei wahrgenommen hat.
Eine Immunschwäche-Situation ist selten eine absolute Kontraindikation - sollte aber immer dazu führen, die Methodik eines Impf-Vorhabens individuell anzupassen.
Wenn in der Familie Probleme nach Impfungen aufgetreten waren, ist die Frage einer eigenen Impfung kritischer zu betrachten - ist aber nicht zwingend eine Kontraindikation.
Angst (z.B. vor der Impfung...) ist immer ein schlechter Ratgeber und kann sogar die Immunreaktivität verändern - wäre aber eher ein sehr individueller/relativer Hinderungsgrund. Je jünger der Patient, umso fraglicher ist der Umgang mit Angst bereits individuell managebar.
Impfpflicht...
...ist in Deutschland nicht real existent - lediglich für eine Masern-Immunität wird ein Nachweis verlangt, sofern ein Kind (oder Erwachsener nach Geburtsjahr 1970) in einer gewerblichen Kinderbetreuung oder einer Schule betreut werden soll oder dort arbeiten will. Das führt aber praktisch zumeist zu einer Impf-Verpflichtung, da selten ohne Impfung eine ausreichender Antikörper-Bestand nachgewiesen werden kann und die Hürden für das Ausstellen einer Impf-Unfähigkeits-Bescheinigung hoch sind.
Trotzdem lehnen einige Ärzte die Behandlung von Patienten, die sich nicht oder nur zurückhaltend impfen lassen wollen (oder bei Kindern: derartige Entscheidung der Eltern), ab. Dies ist berufsrechtlich schwierig zu begründen - meist wird einfach ein "Vertrauensverlust" postuliert. Notfall-Behandlung müsste dann aber trotzdem erfolgen, um nicht den Vorwurf unterlassener Hilfeleistung aufkommen zu lassen.
Schwierig ist die Bemühung, die Entscheidung für oder gegen eine Impfung als Aufgabe der "Erziehungsberechtigten" anstatt "der Eltern" zu bezeichnen. Die "Erziehungsberechtigung" wird bei Betreuung von Kindern oder Jugendlichen im Streitfalle gerne den Betreuungseinrichtungen übertragen. Schon das "Abgeben eines Kindes im Kindergarten" kann die dort tätigen Erzieher/Erzieherinnen zu "Erziehungsberechtigten" für die Zeit der dortigen Betreuung machen.
Berufliche Impf-Voraussetzungen werden durch die jeweiligen Arbeitgeber bestimmt (z.B. Hepatitis in Krankenbehandlungs-Einrichtungen) - dabei wird oft mehr verlangt, als fachlich begründbar als reales Risiko erscheint.
In Frankreich gibt es eine deutlich intensivere Verpflichtung zum Impfen von Schulkindern.
Das Umgehen mit homöopatischen o.ä. Ampullen
(bearbeitet zuletzt 26.3.2026)
(von H.Gehlig)
Früher musste man Ampullen mit einer "Ampullensäge" anritzen, bevor man sie aufbrechen konnte.
Das gehört heute der Vergangenheit an - es gibt keine Ampullen mehr, die nicht "vorgeritzt" sind.
Dieser Ort der "Ritzung" ist zumeist mit einem roten Punkt markiert.
An diesem Punkt kann der Ampullenhals nach hinten weggebrochen werden - dazu sollte der Ampullenhals leer sein (nicht mehr mit Flüssigkeit gefüllt...)
Um den Ampullenhals "leer" zu bekommen, braucht man an der Ampulle nicht rütteln und schütteln oder mit dem Fingernagel dagegen klopfen:
Halten Sie die Ampulle schräg (etwa im Winkel von 45 Grad) und bewegen Sie diese mit einer kurzen Bewegung etwas nach unten und gleich wieder zurück - dann sollte der Ampullenhals bereits leer geworden sein.
Zum Abbrechen des Ampullen-Halses kann man ein Papiertaschentuch (oder Vergleichbares) zwischen Ampulle und Finger legen. Oder man übt, die Zeigefinger mit den Mittelgliedern in Kontakt zu bringen und diese gegeneinander "abzurollen", dadurch zieht man Ampulle und Ampullenhals voneinander weg, wenn man die Ampulle auf diese Weise "aufbricht". Dann ist es praktisch unmöglich, sich an den Bruchkanten der Glas-Teile zu verletzen... (das muss aber gut geübt werden!)
Aufziehen des Ampullen-Inhaltes in die Spritze:
Dies erledige ich lieber an der liegenden Ampulle und mit auf dem Tisch aufgestützen Händen, die die Spritze führen. Die linke Hand "führt" die Spritze nur und fixiert sie - mit den Fingern der rechten Hand bewege ich den Spritzen-Stempel - unter Abstützung mittels Zeigefinger gegen das Spritzenende mit den "Anfassern"...
--> Es lohnt sich, die damit vollführbare "Einhandbedienung" der Spritze ohne Kanüle zu üben - dann braucht man mit der linken Hand nicht so fest "zupacken" ! (Bei Linkshändern re/li vertauscht...)
So kann ich mit der Nadelspitze Millimeterarbeit ganz ohne Zitterei erledigen, weil man beide Hände auf der Unterlage auflegen kann. Bei "stehender" Ampulle ist das "Treffen" der Öffnung deutlich schwieriger und man ist in der "Gefahr", die Kanüenspitze am Boden der Ampulle zu einem Angelhaken umzubiegen. Dann ist es erforderlich, die Nadel nach dem Aufziehen des Ampulleninhaltes zu wechseln... (das ist beim Aufziehen an der liegenden Ampulle praktisch nie erforderlich - ein Arbeitsschritt gespart und weniger Abfall zu entsorgen !).
Falls es passiert, daß man sich mit der Kanülenspitze sticht, ist diese nicht mehr steril - man sollte die Kanüle dann wechseln.
Auch das Aufstecken der Kanüle auf den Spritzen-Konus mache ich mit Hand-Hand-Kontakt und habe daher wesentlich weniger "unwillkürliche (Zitter-) Bewegungen"...
Die kann man sich auch sparen, wenn man den Ampullen-Inhalt aus der liegenden Ampulle aufzieht. Man geht mit der Kanülenspitze nur bis zur Hälfte der Ampullen-Länge hinein, legt sie nach unten gegen die Wand der Ampulle und zieht den Stempel heraus (die andere Hand hält die Spritze fest...). Wenn die Ampulle leer wird, zischt es etwas.
Wer dann noch den letzten Rest herausziehen will, ziehe die Kanüle ein wenig zurück (dabei die Kanüle weiter etwas nach unten drücken...), bis die Ampulle leicht kippt. Dann kommt der letzte Tropfen in die Region der Kanülenspitze und kann noch aufgezogen werden.
Überschüssige aufgezogene Luft entleert man bei nach oben gerichteter Kanüle - wenn das nicht 100% gelingt, ist das jedoch kein Beinbruch... Sie werden ja nicht intravenös injizieren wollen...
Sollte man jetzt nicht sofort die Injektion machen wollen, könnte man den Kanülenschutz wieder auf die Kanüle schieben... ABER ACHTUNG !! die Kanüle ist so scharf, daß sie locker durch die Plastikabdeckung durchsticht (und dahinter ist dann mit Sicherheit ein Finger...)
Das kann man verhindern, indem man den Kanülenschutz nicht "aktiv" auf die Kanüle aufschiebt, sondern nur auf die nach oben gerichtete Kanüle "fallen" läßt, nachdem man die Kanüenspitze mit der Öffnung der Kanüelenschutzes in eine Linie gebracht hat (auch wieder Hand-Hand-Kontakt !!! - um Wackeln zu vermeiden) - danach kann man den Kanülenschutz einfach am spritzenseitigen Ende festziehen.
Das Aufziehen der Ampulle wäre somit erledigt...
Spritzen-Methodik:
Mit der linken Hand schiebt man etwas Unterhaut-Fettgewebe zu einer lockeren Wulst zusammen, nachdem man die Injektionsstelle mit Händedesinfektionsmittel gereinigt hat. Das Stechen durch die Haut ist praktisch schmerzfrei, wenn man es mit etwas Schwung flott erledigt (wer dies "vorsichtig" macht, wird den Schmerz spüren... Da die Kanüe für subcutane Injektion aber sehr viel dünner ist als beim Blutabnehmen, wäre auch dies zu verkaften...). Nach dem Einstechen ziehe man kurz den Stempel der Spritze etwas heraus, (Festhalten der Spritze mit der anderen Hand) um zu prüfen, daß kein Blut zurückkommt - dafür ist es gut, wenn man die "Einhand-Bedienung" der Spritze intensiv geübt hat...).
Wie schnell man den Ampulleninhalt dann injiziert, ist persönliche Entscheidung. Nur, wer sehr schnell injiziert, wird gelegentlich etwas "Zwacken" erzeugen... (homöopatische Ampullen sind zumeist gewebefreundlich "isoton").
"Organspende-ausweis" oder Willenserklärung zur Organspende ?
(von H.Gehlig) (bearbeitet zuletzt 26.3.2026)
Ich mag den Begriff "Organspende-Ausweis" nicht, da er m.E. nicht freilassend genug formuliert ist.
Einen Ausweis für eine angegebene Eigenschaft benötige ich, um diese Eigenschaft zu bejahen, sie ausführen zu wollen (sich als Träger der angegebenen Eigenschaft auszuweisen).
Sollte also die Entscheidung für oder gegen eine Organspende wirklich freilassend sein, muss dies offener / freier formuliert sein. Die Frage, welche Haltung ich zum Thema einer Organspende vertrete, sollte nicht durch die Formulierung "Organspende-Ausweis" quasi in Richtung der bejahenden Zustimmung vorformuliert sein.
Daher bevorzuge ich die neutrale Formulierung "Willenserklärung zur Organspende", die dem dies wirklich für sich selbst entscheidenden Menschen keinerlei Vorgabe-Leitlinie gibt und ihn insofern wirklich frei entscheiden läßt. Ich freute mich sehr, daß die Patienteninitiative "Gesundheit aktiv" in ihrer Informationskampagne zum Thema Organspende diesen Hinweis aufgegriffen hatte.
Dabei sehe ich es für die eigene Ehrlichkeit als durchaus sinnvoll an, daß Jemand, der sich nicht als Organ-Spender versteht, auch Zurückhaltung übt, sofern die Frage eines Erhaltes einer Organspende entsteht - zumal dafür durch immunbremsende Medikamente schwerwiegende Eingriffe in die immunologische Individualität notwendig werden, was auch die Gefährdung für Krebserkrankungen erhöht. Die Vorstellung aus Machtkreisen, die Lebensalter-Erwartung durch Organtransplantationen auf etwa 150 Jahre hochschrauben zu können, benötigt für jeden "Inanspruchnehmer" einer solchen Planung einen ganzen Troß von verfügbaren Organspendern, was mit Menschenwürde aus meiner Sicht nichts mehr zu tun hat.
Es gibt m.E. nur die Ausnahme einer Hornhaut-Transplantation, welche ohne Immunkorrumpierende Medikation möglich ist.
Bei Nierentransplantationen ist die Immunkorrumption meist in abgemilderter / verkürzter Anwendung handhabbar.
In Frankreich ist es bereits seit vielen Jahren erforderlich, eine persönlich unterschriebene Willenserklärung mitzuführen, falls man im Falle eines Unfalles nicht generell als Organspender behandelt werden will (vielleicht inzwischen auch in weiteren Ländern??). In anderen Ländern (auch in der BRD) wird diese "aktive Widerspruchs-Erfordernis" diskutiert und von einigen Gruppierungen bis hin zu einer Gesetzgebung angestrebt.
Das Vorhandensein einer "Willenserklärung zur Organspende" oder einer "Patientenverfügung" (wie auch relevanter Allergien !) sollte auf einem Papier-Aufkleber an Krankenversichertenkarte und/oder Ausweis als Information aufgebracht werden, falls man dies im Falle eines Falles nicht selbst mitteilen kann oder es vergisst.
Temperaturmessung - wie/wo/wann ?
Messung der Tagestemperatur-Schwankung
(ein Hinweis auf Immunologische Aktivität)
(bearbeitet zuletzt 23.3.2026)
(von H.Gehlig)